PREISE
Als Heilpraktikerin rechne ich meine Leistungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Diese werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen bis zum Abrechnungshöchstsatz ganz oder teilweise erstattet. Dies gilt ebenfalls für beihilfeberechtigte Beamte.
Manche gesetzliche Krankenkassen haben inzwischen z.B. jährliche Festbeträge, mit denen Heilpraktiker Leistungen erstattet werden. Bitte befragen Sie dazu Ihren Kostenträger.
Falls Sie Sich gegenwärtig in einer finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie mich diesbezüglich an.